Garantie
Die erworbenen Produkte werden stets von einer gesetzlichen Garantie begleitet, die eventuelle Produktions- und Konformitätsmängel (z. B. Fehlfunktion, Defekte und zu Bruch gehen trotz ordnungsgemäßer Verwendung, Sachmängel) für 24 Monate ab dem Lieferungsdatum der Produkte an den Kunden deckt.
Die gesetzliche Garantie gilt nicht für Kunden, die die Produkte innerhalb ihrer eigenen unternehmerischen oder professionellen Tätigkeit unter Angabe der eigenen MwSt.-Nummer erworben haben.
Die gesetzliche Garantie gibt dem Kunden folgende Rechte gegenüber dem Verkäufer:
- Nach Wahl des Verbrauchers die kostenfreie Reparatur oder Ersatz des Produkts, unter der Bedingung, dass die geforderte Lösung des Problems nicht unmöglich oder übertrieben kostspielig im Vergleich zur Alternative ist, davon ausgehend, dass: das Ausmaß des eventuellen Defekts, der Wert des Produkts ohne Defekt und die Möglichkeit, dass eine Alternative durchgeführt werden kann, ohne dass für den Kunden bemerkenswerte Unannehmlichkeiten entstehen;
- In dem Fall, in dem die Reparatur oder der Ersatz nicht möglich, extrem kostspielig oder verspätet sein sollte, beziehungsweise bemerkenswerte Unannehmlichkeiten für den Kunden mit sich bringt und dadurch nicht zweckerfüllend wäre, um die Probleme zu lösen, hat der Kunde das Recht auf Preisermäßigung oder auf eine Vertragsauflösung. Bei der Bestimmung der Ermäßigung oder der zu erstattenden Summe muss der Verwendungszweck der Ware in Betracht genommen werden. Auf jeden Fall gilt bei geringfügigen Defekten, für die eine Reparatur oder ein Ersatz des Produkts nicht in Frage kommen, dass keien Vertragsauflösung möglich ist.
Der Verkäufer führt eine Reparatur oder einen Ersatz des Produkts innerhalb von maximal 60 Tagen nach Übergabe des Produkts an der Verkaufsstelle durch, abzüglich der erforderlichen Fristen zur Besorgung von nicht sofort verfügbaren Ersatzteilen.
Für die Gültigkeit der gesetzlichen Garantie muss der Kunde:
- den Kassenbon aufbewahren und bei Bedarf vorzeigen;
- den Defekt der Ware innerhalb von zwei Monaten seiner Entdeckung kundgeben.